Bei der Finanzierung der Pflegekosten stehen die meisten Bewohner 
und Angehörigen vor grossen Herausforderungen. Wenn Sie Fragen haben, 
kommen Sie bitte auf uns zu. Unsere Fachkräfte helfen Ihnen gerne mit 
Rat und Tat, die anfallenden Fragen zu beantworten.

Preisgestaltung

Die Preise für unser Angebot orientieren sich an den Vorgaben des Kantons. 
Die Rechnungsstellung erfolgt transparent und übersichtlich.

Sollte es trotzdem zu Fragen kommen, sind wir gerne für Sie da. 

Ergänzungsleistungen (EL)

Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und Einnahmen. Dabei wird unterschieden zwischen Personen, 
die zu Hause leben, und Personen, die in einem Heim wohnen. 

Die Details zu den EL finden Sie auf den Merkblättern 5.01 und 5.02 AHV/IV, die Sie bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde beziehen oder im Internet herunterladen können.

Hilflosenentschädigung (HE)

Die Hilflosenentschädigung kann geltend gemacht werden, wenn eine Person
dauerndfür die alltäglichen Lebensverrichtungen  auf die Hilfe Dritter angewiesen ist.
Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen
Bestimmungen massgebend. Eine allfällige Hilflosenentschädigung wird bei
der Berechnungder Anspruchsberechtigung der EL berücksichtigt.